Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und gehen dem Empfänger ausschließlich aufgrund
einer Anfrage oder eines uns erteilten Auftrages zu. Die in den Angeboten enthaltenen Angaben beruhen auf
uns erteilten Informationen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann daher eine Haftung nicht
übernommen werden. Zwischenvermietung bzw. -verkauf bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Die Angebote und Mitteilungen sind nur für den vom Makler genannten Empfänger bestimmt. Sie sind
vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne Zustimmung des Maklers nicht zugänglich gemacht werden.
Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so haftet der Empfänger für den uns
entstandenen Schaden in Höhe der Provision, auch wenn der Empfänger Bevollmächtigter ist.
3. Für den Fall der Kenntnis des Objekts bzw. des Eigentümers des Objekts hat der Empfänger diesen Umstand
dem Makler unverzüglich unter Angabe der Informationsquelle mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, ist die
Weitergabe der Informationen des Maklers aus diesem Angebot an den Empfänger im Falle eines
Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur
Provisionszahlung. Wird dem Empfänger ein von uns angebotenes Objekt zu einem späteren Zeitpunkt von
einem Dritten ebenfalls angeboten, ist er verpflichtet, den Anbieter auf die durch uns erlangte Vorkenntnis
hinzuweisen.
4. Der Empfänger dieses Exposés hat den Makler unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn und ggf. zu
welchen Bedingungen er einen Vertrag über das in diesem Exposé bezeichnete Objekt oder über ein anderes
Objekt des vom Makler nachgewiesenen Vertragspartners abschließt.
5. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein
Vertrag zustande kommt. Der Empfänger des Exposés hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu
zahlen, wenn der Vertrag zu von unserem Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wurde, oder
wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der
Zwangsversteigerung erreicht wird. Kommt mit dem Empfänger ein anderes Geschäft (z.B. Kauf, Miete oder
Pacht) zustande, so ist hierfür die ortsübliche Provision zu zahlen. Der Erwerb des Objekts im Wege des
Erbbaurechts oder Erbpacht usw. steht einem Verkauf gleich.
6. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Vertrag mit einer anderen Partei zustande kommt, mit
der der Empfänger des Exposés in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen
Verhältnis steht. Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Eigentümer des Objekts ein Vertrag
zustande kommt, haftet der Empfänger des Exposés auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der
Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.
7. Ist ein Teil unserer Geschäftsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Bad Doberan.