HOMEAlle ImmobilienTOP-AngeboteGrundstückeHotels/PensionenHäuserEigentumswohnungImmobilienAuslandImpressumAGBKontakt
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und gehen dem Empfänger ausschließlich aufgrund

einer Anfrage oder eines uns erteilten Auftrages zu. Die in den Angeboten enthaltenen Angaben beruhen auf

uns erteilten Informationen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann daher eine Haftung nicht

übernommen werden. Zwischenvermietung bzw. -verkauf bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

2. Die Angebote und Mitteilungen sind nur für den vom Makler genannten Empfänger bestimmt. Sie sind

vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne Zustimmung des Maklers nicht zugänglich gemacht werden.

Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so haftet der Empfänger für den uns

entstandenen Schaden in Höhe der Provision, auch wenn der Empfänger Bevollmächtigter ist.

3. Für den Fall der Kenntnis des Objekts bzw. des Eigentümers des Objekts hat der Empfänger diesen Umstand

dem Makler unverzüglich unter Angabe der Informationsquelle mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, ist die

Weitergabe der Informationen des Maklers aus diesem Angebot an den Empfänger im Falle eines

Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur

Provisionszahlung. Wird dem Empfänger ein von uns angebotenes Objekt zu einem späteren Zeitpunkt von

einem Dritten ebenfalls angeboten, ist er verpflichtet, den Anbieter auf die durch uns erlangte Vorkenntnis

hinzuweisen.

4. Der Empfänger dieses Exposés hat den Makler unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn und ggf. zu

welchen Bedingungen er einen Vertrag über das in diesem Exposé bezeichnete Objekt oder über ein anderes

Objekt des vom Makler nachgewiesenen Vertragspartners abschließt.

5. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein

Vertrag zustande kommt. Der Empfänger des Exposés hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu

zahlen, wenn der Vertrag zu von unserem Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wurde, oder

wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der

Zwangsversteigerung erreicht wird. Kommt mit dem Empfänger ein anderes Geschäft (z.B. Kauf, Miete oder

Pacht) zustande, so ist hierfür die ortsübliche Provision zu zahlen. Der Erwerb des Objekts im Wege des

Erbbaurechts oder Erbpacht usw. steht einem Verkauf gleich.

6. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Vertrag mit einer anderen Partei zustande kommt, mit

der der Empfänger des Exposés in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen

Verhältnis steht. Für den Fall, dass zwischen einem Dritten und dem Eigentümer des Objekts ein Vertrag

zustande kommt, haftet der Empfänger des Exposés auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der

Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.

7. Ist ein Teil unserer Geschäftsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen

Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Bad Doberan.

 

Impressum 300726 Powered by onOffice smart - online Immobiliensoftware